In der Taxordnung sind die Preise für die Zimmermiete inkl. Vollpension, Betreuung und Pflege sowie für verschiedene ausserordentliche Dienstleistungen festgehalten.
Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich unabhängig von Einkommen und Vermögen nach den gesetzlich vorgegebenen Pflege- und Betreuungstaxen, sowie nach den Betriebskosten des Altersheimes richten. Sie werden so angesetzt, dass sie die Kosten des Heimbetriebes weitgehend zu decken vermögen. Die Taxordnung wird von den Gemeinderäten Trogen und Speicher, auf Antrag der Betriebskommission, festgelegt und genehmigt.